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RIW AGB´s

Nachfolgende Bestimmungen werden vom Käufer und Besitzer des Tickets mit dem Kauf Rock im Wald Tickets anerkannt:

FESTIVALTICKETS

  • Der Einlass erfolgt nur mit gültiger Eintrittskarte. Die RIW GbR behält sich das Recht vor, den Festivalbesuchern aus wichtigem Grund den Einlass zu verwehren. In diesem Falle haben die Festivalbesucher nur das Recht auf Erstattung des Nennwertes der Eintrittskarte, es sei denn, dass die Verweigerung des Einlasses aus wichtigem Grunde in der Person der Festivalbesucher begründet ist. Ein darüber hinausgehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, es sei denn die Veranstalter handeln grob fahrlässig oder mit Vorsatz. 
  • Der Zutritt zum Festivalgelände wird nur mit einem sogenannten Festivalbändern gestattet. Dieses erhalten die Besucher im Tausch gegen eine gültige Eintrittskarte an der Kasse.
  • Bei dem Kauf der Eintrittskarten liegt ein Fernabsatzvertrag vor. Das Widerrufsrecht besteht allerdings nicht, weil es sich um Freizeitbetätigung handelt, bei der der Vertrag einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Dies bedeutet, dass Eintrittskarten von Umtausch und Rücknahme ausgeschlossen sind. Jeder Kauf von Eintrittskarten ist damit verbindlich.
  • Ein Weiterverkauf der erworbenen Eintrittskarte ist grundsätzlich untersagt.

Programmänderungen, Verlegung/ Absage der Veranstaltung, Sichtbehinderung

Besetzungs- und Programmänderungen berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag, zur Rückgabe der Karten oder zur Minderung des Kaufpreises.
Sollte das Festival oder ein Special abgesagt werden, so wird innerhalb einer Frist von drei Monaten nach dem Termin gegen Vorlage der Eintrittskarte der Kaufpreis (ohne VVK-Gebühren und Porto bzw. Versand) vom Veranstalter zurück erstattet. Sollte eine bereits laufende Veranstaltung abgebrochen werden müssen, kann kein Ersatz gewährt werden. Aus wetterbedingten Gründen behält sich der Veranstalter vor, den Beginn der Aufführung zeitlich zu verschieben. Sichtbehinderungen auf die Bühne berechtigen weder zur Minderung noch zum Schadensersatz oder Rücktritt vom Vertrag.

Bild- und/oder Tonaufnahmen

Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen vor, während und nach der Veranstaltung im Zuschauerbereich, auch für den privaten Gebrauch, sind untersagt. Der Veranstalter ist berechtigt, derart hergestellte Aufnahmen an sich zu nehmen oder, soweit technisch möglich, zu löschen.

Für den Fall, dass während einer Vorstellung Bild- und/oder Tonaufnahmen durch dazu berechtigte Personen gemacht werden, erklärt sich der Besucher mit dem Erwerb der Eintrittskarte damit einverstanden, dass er evtl. in Bild und/oder Wort aufgenommen wird und die Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht und verwertet werden dürfen.

Jugendschutz

Die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit nach der neuesten Fassung sind zu beachten und einzuhalten. Das Jugendschutzgesetz gilt auf dem gesamten Veranstaltungsgelände sowie den Campingplätzen. Der Veranstalter behält sich vor, Erziehungsbeauftragungen nicht zu akzeptieren (z.B. bei Zweifel am Zustandekommen der Übertragung oder Eignung der Person, an welche das Sorgerecht übertragen wurde).
Jeder Besucher des Rock im Wald Festivals oder Specials ist verpflichtet, ein Ausweisdokument ständig bei sich zu tragen.

Besucher mit Schwerbehindertenausweis / Rollstuhlfahrende

Wir sind stets bemüht, euren Besuch bei uns so barrierefrei wie möglich zu gestalten – falls ihr also Anregungen habt, gerne her damit! Besucher mit einem Ausweis B, H oder BL – erhalten für sich und die Begleitperson massgeschneiderte Ticketpreise, die via Mail angefragt werden können. Bitte schickt uns dazu eine Anfrage mit einer Kopie Eures Ausweises an ticket@rockimwald.de

Kinder auf dem Festival

Bei uns ist auch der Nachwuchs herzlich willkommen – Kinder bis 14 Jahren müssen keinen Eintritt bezahlen. Grundsätzlich gilt aber das Jugendschutzgesetz und hier noch eine Regelung unsererseits dazu:

  • Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren dürfen, in Begleitung eines Erziehungsberechtigten, das gesamte Festivalgelände, einschließlich der Campingflächen besuchen. Eine Übertragung des Sorgerechts ist nicht erlaubt! Aufsichtspflicht ist oberstes Gebot.
  • Jugendliche im Alter von 14 bis 15 Jahren dürfen das gesamte Festivalgelände in Begleitung eines Erziehungsberechtigten besuchen. Eine Übertragung des Sorgerechts ist nur für das Konzertgelände erlaubt. Auch hier ist die Aufsichtspflicht wichtig.
  • Jugendliche im Alter von 16 bis 17 Jahren dürfen das gesamte Festivalgelände in Begleitung eines Erziehungsberechtigten besuchen. Eine Übertragung des Sorgerechts ist für das gesamte Festivalgelände via Muttizettel erlaubt.

Umweltschutz

Ihr verpflichtet Euch während der gesamten Festival-Dauer, die Natur und die natürlichen Ressourcen schonend zu behandeln und auf Sauberkeit zu achten. Müll ist auf dem Gelände und dem Campingplatz stets in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.

Sonstiges

  • Die Mitnahme von Tieren, insbesondere Hunden, auf das Veranstaltungsgelände ist nicht gestattet.
  • Den Anweisungen des vom Veranstalter eingesetzten Personals ist Folge zu leisten. Wegen der sehr eingeschränkten Parkmöglichkeiten sind die ausgewiesenen Parkflächen zu benutzen. Es empfiehlt sich, dies bei der Planung der Anreise zu berücksichtigen. Die Anfahrten zu den Parkplätzen sind weiträumig ausgewiesen. Längere Fußwege sind nicht auszuschließen.
  • Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Veranstalter aufgrund von Delikten, Vertragsverletzung oder Verschuldens bei Vertragsabschluß sind, soweit nicht Haftpflichtversicherungsansprüche bestehen, ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht mindestens grob fahrlässig verursacht wurde. Der Veranstalter haftet nur, wenn und soweit ein derart verursachter Schaden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder des Ereignisses unter Berücksichtigung aller bekannten oder schuldhaft unbekannten Umstände vorhersehbar war.
  • Es wird zwischen dem Veranstalter und dem Besucher vereinbart, dass dieser die Leistungen vom Veranstalter grundsätzlich auf eigene Gefahr in Anspruch nimmt.
  • Einlass wird nur mit gültiger Eintrittskarte und fest verschlossenem Eintrittsband gewährt.
  • Das Mitbringen von pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Waffen sowie waffenähnlichen Gegenständen auf die Veranstaltung ist grundsätzlich untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt ein Platzverweis aus dem Veranstaltungsgelände. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises besteht in diesem Fall nicht.
  • Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Plastikflaschen auf das Festivalgelände ist untersagt.
  • Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt. Der Sicherheitsdienst ist angewiesen eine Leibesvisitation vorzunehmen. Das Recht, den Einlass (gegen Rückerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt vorbehalten. Beim Betreten des Festivalgeländes wird die Eintrittskarte gegen ein Festivalbändchen eingetauscht, welches Sie berechtigt, das Festival zu betreten sowie zu verlassen. Beim Verlust der Eintrittskarte oder des Festivalbändchens wird kein Ersatz geleistet.
  • Alkoholika, Bier, Branntweine und Schnaps dürfen nicht auf das Gelände gebracht werden. Glas und Dosen sind verboten. Bei der Einlasskontrolle sind derartige Getränke in den bereitgestellten Müllcontainern zu entsorgen. Bei Weigerung wird der Zutritt auf das Festivalgelände gegen Rückerstattung des Nennwerts der Eintrittskarte verweigert.
  • Bei der Benutzung des Campingplatzes verpflichtet sich jeder Besucher zur Einhaltung der Vorschriften des Jugendschutzes. Es besteht insbesondere das Einverständnis, alkoholische Getränke, die nicht für die jeweilige Altersgruppe des konkreten Besuchers zugelassen sind, im Müllcontainer zu entsorgen bzw. vom Sicherheitsdienst des Veranstalters entsorgen zu lassen.
  • Bei Abbruch der Veranstaltung aufgrund behördlicher Anordnung wegen höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Rückvergütung.
  • Beim Parken beachten Sie bitte die Hinweise der Ordnungskräfte. Der Besitzer der Eintrittskarte parkt sein Auto auf eigene Gefahr. Die Nutzung der Park- und Campingflächen erfolgt auf eigene Gefahr. Bei diesen Flächen und dieser Besucherzahl kann keine Gewähr dafür geboten werden, dass keine Sachschäden an Eurem Fahrzeug entstehen und keine Wertsachen aus den nicht abschließbaren Zelt gestohlen werden. Unser Ordnungsdienst auf diesen Flächen ist lediglich zur Einweisung und Hilfeleistung in Notfällen, nicht aber zur Verhinderung von derartigen Vorkommnissen eingesetzt.
  • Der Veranstalter ist nicht für verloren gegangene oder gestohlene Sachen verantwortlich. Der Erwerb der Eintrittskarte zwecks Weiterverkaufs ist grundsätzlich untersagt. Das Hausrecht bei Veranstaltungen liegt beim Veranstalter.
  • Stage diving und crowd surfing sowie das Betreten der Bühne erfolgen auf eigene Gefahr, Das Betreten des Backstagebereiches ist grundsätzlich verboten. Besucher, die sich selbst oder andere gefährden, werden des Geländes verwiesen.
  • Es kann bei dem Festival aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Der Besuch der Veranstaltung erfolgt hierbei stets auf eigene Gefahr.

ALTERNATIVE STREITBEILEGUNG GEMÄSS ART. 14 ABS. 1 ODR-VO UND § 36 VSBG

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Wir sind bereit, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren teilzunehmen.